Die Pille danach - Hilfe in letzter Not

Nicht selten kommt vor, dass Verhütungsmethoden versagen oder gar vergessen werden. Um in diesen Fällen eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern, steht den Frauen eine Notfallverhütung zur Verfügung. Die sogenannte „Pille danach“. Bei zeitnaher Einnahme kann sie zu 85 Prozent eine Schwangerschaft verhindern.

Verzögerter Eisprung verhindert eine Schwangerschaft

Wird die „Pille danach“ rechtzeitig eingenommen, kann diese den Eisprung um fünf Tage verzögern, sofern er noch nicht stattgefunden hat. Da Spermien in der Gebärmutter und den Eileitern grundsätzlich nur eine Überlebensdauer von drei bis fünf Tagen haben, reicht dieses Zeitfenster also aus, damit es nicht zu einer Befruchtung der Eizelle kommt. Laut Studien verändert die Einnahme der „Pille danach“ auch die Gebärmutterschleimhaut, wodurch wahrscheinlich die Einnistung einer befruchteten Eizelle gestört wird und damit zur empfängnisverhütenden Wirkung beiträgt. Hat der Eisprung aber bereits stattgefunden oder hat sich die befruchtete Eizelle schon in die Gebärmutter eingenistet, wirkt die „Pille danach“ nicht mehr. Sie ist daher keine „Abbruchpille“ (mit der sie häufig verwechselt wird).

Am wirksamsten ist die „Pille danach“, innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Da die Wirkung nach dieser Zeitspanne immer weiter abnimmt, gilt: Je früher die „Pille danach“ eingenommen wird, desto sicherer kann eine Schwangerschaft verhindert werden! Grundsätzlich muss sie aber innerhalb der nächsten 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr zum Einsatz kommen, um überhaupt die Chance zu haben, eine Schwangerschaft abzuwenden. Daher sollten betroffene Frauen relativ zeitnah (sofort oder am nächsten Morgen) den Frauenarzt, den Bereitschafts- oder Notdienst aufsuchen.

In Deutschland gibt es derzeit zwei „Pillen danach“ mit unterschiedlichen Wirkstoffen:

  • „Pille danach“ auf Basis von Ulipristalacetat
  • „Pille danach“ auf Basis von Levonorgestrel

„Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat

Diese Pille (EllaOne) hat eine Wirkungsdauer von etwa 120 Stunden. Das heißt, sie kann bis zu fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr noch eingenommen werden. Denn Ulipristalacetat kann den Eisprung selbst bei einem ansteigendem LH-Spiegel und einer Follikelgröße von 18 mm noch verschieben. Mit zunehmendem Körpergewicht nimmt allerdings die kontrazeptive Sicherheit der „Pille danach“ ab. Ulipristalacetat verliert seine Wirksamkeit ab einem Körpergewicht von 90 kg und wird ab 95 kg unwirksam.

Sollte die Einnahme der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat während der Stillzeit erfolgen, muss das Stillen für mindestens 36 Stunden ausgesetzt werden, da Bestandteile des Stoffes in die Muttermilch übergehen.

„Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel

Grundsätzlich kann der Wirkstoff Levonorgestrel nur bis zu 72 Stunden, also drei Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr angewendet werden. Allerdings wird hier noch einmal zwischen einem Kombinationspräparat und einem Monopräparat unterschieden. Bei dem älteren Modell, der „Kombi-Pille danach“, sind die Hormone Ethinylestradiol (ein Östrogen) und Levonorgestrel (ein Gestagen) miteinander kombiniert. Hierbei ist die Anwendung in zwei Phasen unterteilt: Innerhalb von 72 Stunden muss die erste Dosierung erfolgen. Die zweite Dosierung wird 12 Stunden später wiederholt. Die neueren Monopräparate (PiDaNa, Levogynon oder unofem) beinhalten ausschließlich das Gestagen Levonorgestrel und werden nur einmal, möglichst zeitnah nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen. Bei einer Anwendung innerhalb der nächsten 24 Stunden verspricht die Pille eine 95prozentige Wirksamkeit. Wird diese „Pille danach“ erst binnen 48 bis 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsakt angewendet, sinkt die Wirksamkeit auf 58 Prozent.

Jedoch wirken beide Pillenarten (Mono- und Kombinationspräparat) auf Basis von Levonorgestrel gleich. Sie verhindern die Reifung der Eizelle und den Eisprung (vorausgesetzt er hat noch nicht stattgefunden) und demzufolge auch die Einnistung eines befruchteten Eis in die Gebärmutter. Zudem gilt wie bei der „Pille danach“ mit Ulipristalaceta, dass mit zunehmendem Körpergewicht die Sicherheit der Pille abnimmt. Levonorgestrel verliert schon ab einem Gewicht von 70 kg an Wirksamkeit und ist ab 75 kg komplett unwirksam.

Während der Stillzeit beeinflusst die Einnahme des Hormons Levonorgestrel nur sehr gering die Muttermilch, weshalb eine Anwendung relativ unbedenklich ist. Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die „Pille danach“ unmittelbar nach dem Stillen einnehmen und anschließend eine Stillpause von sechs bis acht Stunden einlegen.

Übelkeit und Erbrechen sind häufige Begleiterscheinungen

Die Beeinträchtigung der „Pille danach“ auf den weiblichen Hormonhaushalt ist nicht unerheblich, weshalb es häufig auch zu CIMG9380Nebenwirkungen kommt. Durch die hohe Hormonmenge wird jeder zweiten Frau nach der Einnahme vorrübergehend übel. Nicht selten führt dies auch zu Erbrechen. Deshalb empfiehlt es sich grundsätzlich eine Kleinigkeit vor der Einnahme zu essen, denn ein leerer Magen erhöht das Risiko des Erbrechens. Konnte dies trotz allem nicht verhindert werden, ist der Zeitpunkt entscheidend. Wurde die Tablette in den ersten drei Stunden nach der Einnahme erbrochen, muss diese erneut genommen werden, um die Wirksamkeit zu erhalten. Zudem ist ein zusätzlicher Besuch beim Frauenarzt ratsam. Weitere unerwünschte Begleiterscheinungen können z. B. auch sein:

  • Kopfschmerzen
  • Bauchschmerzen
  • Schmier- und Zwischenblutungen
  • Brustspannen
  • Schwindel
  • Zyklusunregelmäßigkeiten bzw. Zyklusverschiebungen

Letztere haben zur Konsequenz, dass für den Rest des Zyklus zusätzlich mit nichthormonellen Mitteln (z. B. Kondome) verhütet werden muss. Die „Pille danach“ ist auch aus medizinischen Gründen kein normales Verhütungsmittel und sollte keinesfalls mehrmals in einem Zyklus zum Einsatz kommen. Denn die hohen Hormonmengen bringen den Zyklus zu sehr durcheinander.

Nicht für jede Frau ist die „Pille danach“ geeignet

Einige Frauen wird die Einnahme der „Pille danach“ nicht empfohlen, dazu gehören z. B. Frauen mit:

  • schwerem Asthma
  • Leberfunktionsstörungen
  • erhöhtem Risiko für Eileiterentzündungen
  • vorrangegangenen Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften

Verschiedene Arzneimittel beeinflussen die Wirkung der „Pille danach“

Bei gleichzeitiger Einnahme von Antibiotika, Virostatika (virenhemmende Mittel), Antidepressiva oder Mittel die Johanniskraut enthalten, kann die Wirkung der „Pille danach“ teilweise stark beeinträchtigt werden. Auch Mittel gegen epileptische Anfälle und Erkrankungen des Darms können die Wirksamkeit herabsetzen. Ebenfalls äußert sich starkes Übergewicht negativ auf die „Pille danach“.

Nach der Anwendung zu beachten …

Wurde die „Pille danach“ eingenommen, sollte bis zur nächsten Monatsblutung zusätzlich auf ein nichthormonelles Verhütungsmittel zurückgegriffen werden. Frauen die im Vorfeld mit einer normalen Pille verhütet haben und die „Pille danach“ wegen eines Einnahmefehlers benutzten, können den Blister ihrer Verhütungspille bis zum Ende des Zyklus aufbrauchen. Zusätzlich empfiehlt sich jedoch eine nichthormonelle Verhütungsmethode (z. B. Kondome).

In der Regel kommt es nach der Einnahme der „Pille danach“ zum gewohnten Zeitpunkt zur Blutung, welche allerdings etwas stärker als sonst ausfallen kann. Gelegentlich treten auch vorher schon Zwischenblutungen auf. Bleibt eine Blutung allerdings ganz aus oder ist diese nur sehr schwach, ist ein Besuch beim Frauenarzt sowie ein Schwangerschaftstest ratsam.

Wo ist die „Pille danach“ erhältlich?

Die „Pille danach“ ist (zumindest in Deutschland) rezeptpflichtig, das heißt sie muss von einem Arzt verschrieben werden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Frauenarzt, Hausarzt oder ein Notdienstarzt im Krankenhaus handelt. Natürlich sollte der Frauenarzt immer die erste Anlaufstelle sein. Passiert der kleine „Unfall“ jedoch am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst oder die (frauen)ärztliche Ambulanz des nächsten Krankenhauses der richtige Ansprechpartner.

Einige Ärzte oder Apotheken weigern sich, die „Pille danach“ zu verschreiben oder auszuhändigen. Ist dies der Fall, sollte man sich besser an eine andere Stelle wenden. Denn jede Frau hat das Recht, die „Pille danach“ so früh wie möglich einnehmen zu können. In einigen Ländern ist die „Pille danach“ rezeptfrei und dadurch in der Apotheke frei verkäuflich, wie z. B. in der Schweiz, Frankreich und in England.

Spezielle Regelung für Teenager

Bei Teenagern unter 16 Jahren verlangen die meisten Gynäkologen eine Einwilligung der Eltern, bevor sie die „Pille danach“ verschreiben. Bei Mädchen unter 14 Jahren ist diese Zustimmung der Eltern sogar Pflicht.

Kosten der „Pille danach“

Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten bei gesetzlich krankenversicherten Frauen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ab dem 18.bis zum vollendeten 20. Lebensjahr muss lediglich die Rezeptgebühr von 5 € selbst bezahlt werden. Alle Frauen über 20 Jahre tragen die kompletten Medikamentenkosten alleine. Jedoch gibt es in einigen Städten und Ländern Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostenübernahme für Sozialhilfeempfängerinnen und Bezieherinnen von Hartz IV/ALGII.


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