Kosten der Pille

Die Pille gehört zu den sichersten, und verbreitetsten Verhütungsmethoden. Im Vergleich zu anderen Verhütungsmitteln ist sie außerdem relativ günstig und verlangt keine hohen Einmalzahlungen wie zum Beispiel Spiralen. Die Kosten für die Pille sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können sehr unterschiedlich ausfallen, für manche Frauen ist die Pille sogar kostenlos. Dieser Artikel erklärt die gesetzliche Lage zur Kostenübernahme in Deutschland und beschreibt, welche Kosten Frauen erwarten können.

In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  1. Rezeptpflicht der Pille
  2. Kostenübernahme der Pille
  3. Kosten der Pille
  4. Die Pille als Reimport
  5. Pille in der Versandapotheke kaufen
  6. Die Kosten der Pille im Überblick

Rezeptpflicht der Pille

In Deutschland ist die Pille, wie auch jedes andere hormonelle Verhütungsmittel, rezeptpflichtig. Auf dem Markt gibt es sehr viele unterschiedlich zusammengesetzte Antibabypillen. Da es sich um ein Medikament handelt, ist ein Gespräch mit einer Frauenärztin/einem Frauenarzt unvermeidbar. Diese/r kann abfragen, ob Vorerkrankungen, andere Medikamente oder Lebensumstände vorliegen, die eventuelle Nebenwirkungen der Pille begünstigen könnten. Nach dem Gespräch kann die Ärztin/der Arzt das richtige Medikament für die Patientin verschreiben, das sie gut vertragen wird.

Es gibt kein Mindestalter, ab dem die Pille verschrieben werden darf, allerdings wird empfohlen, dass Mädchen bereits ihre erste Menstruation gehabt haben sollten, bevor sie mit der Einnahme der Pille beginnen. Bei Patientinnen unter 14 Jahren benötigt die Frauenärztin/der Frauenarzt eine Zustimmung der Eltern, ansonsten darf kein Rezept für die Pille ausgestellt werden.

Kostenübernahme der Pille

Ob die Kosten für die Pille von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom Alter der Frau ab. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres der Patientin die Kosten für die Pille komplett zu erstatten [1]. Allerdings verlangt die Apotheke bei Frauen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung, die meistens zwischen fünf und zehn Euro beträgt. Für Minderjährige ist die Pille demzufolge kostenlos.

Ab einem Alter von 23 Jahren müssen Frauen in der Regel selbst für die Kosten der Pille aufkommen. Es kann zwei Ausnahmefälle geben, in denen die Kosten auch für Frauen über 22 Jahren übernommen werden können:

  1. Die Pille wird neben ihrer empfängnisverhütenden Wirkung aufgrund von einer Erkrankung, zum Beispiel Akne, ärztlich verordnet. In diesem Fall können die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
  2. Die Patientin bezieht Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Allgemein gibt es kein Gesetz, das eine Erstattung der Kosten für die Pille gegenüber Hartz-IV-Empfängerinnen vorsieht. Allerdings besteht für Hartz-IV-Empfängerinnen in einigen Städten die Möglichkeit zur Übernahme beziehungsweise Bezuschussung der Kosten für die Pille. Zum Beispiel können in Berlin [2], Hannover [3] und München [4] entsprechende Anträge zur Kostenübernahme beim Sozialamt eingereicht werden. In Oldenburg [5] werden die Kosten für die Pille anteilig bezuschusst.

Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, für die Kosten von Verhütungsmitteln aufzukommen. Trotzdem gleichen einige private Versicherungen ihre Leistungen an die der gesetzlichen Krankenkassen an. Es ist demnach möglich, dass auch privat versicherte Frauen bis zu einem bestimmten Alter die Kosten für die Pille erstattet bekommen. Ein Blick in die Versicherungspolice oder ein Anruf bei der Krankenversicherung können Klarheit schaffen.

Kosten der Pille

Die Kosten der Pille sind abhängig von der Art, dem Hersteller und der Packungsgröße. Wer sich direkt eine Packung für sechs Monate verschreiben lässt, zahlt pro Monat weniger als für eine Ein-Monats-Packung. Die Packung einer Mikropille für drei Monate kostet in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Die Pille als Reimport

Manche Apotheken bieten Frauen alternativ zu ihrem verschriebenen Präparat einen Reimport an. Dabei handelt es sich um ein identisches Produkt, das durch Export ins europäische Ausland und anschließenden erneuten Import nach Deutschland deutlich günstiger verkauft werden kann. Wer sich entscheidet, einen Reimport zu kaufen, sollte die Inhaltsstoffe genau mit denen des verschriebenen Medikaments vergleichen, um Verwechslungen zu vermeiden, und sich im Zweifelsfall ärztlichen Rat einholen.

Pille in der Versandapotheke kaufen

In der Regel sind Antibabypillen bei den meisten Apotheken vorrätig. Sobald eine Frau ein Pillenpräparat verschrieben bekommen hat, kann sie es mit dem gültigen Rezept in der nächstgelegenen Apotheke kaufen.

Inzwischen können Pillen auch bei Versandapotheken bezogen werden. Da auch online die Rezeptpflicht gilt, muss dafür das Rezept eingescannt und hochgeladen oder per Post an die Apotheke verschickt werden. Daraufhin bekommt die Patientin die Pille direkt nach Hause geschickt oder kann sie in einer Apothekenfiliale abholen.

Es gibt auch einige Online-Apotheken, die kein Rezept verlangen. Stattdessen wird der Gesundheitszustand mittels eines Fragebogen abgefragt, der dann von ärztlichem Fachpersonal überprüft wird. Dieses stellt dann ein Rezept für ein passendes Pillenpräparat aus, das direkt an die Online-Apotheke übermittelt wird. Diese Alternative scheint komfortabel zu sein, da sie Frauen den Besuch einer ärztlichen Sprechstunde erspart. Allerdings kann ein selbst ausgefüllter Fragebogen kein persönliches Arztgespräch ersetzen und ist vor allem für Frauen, die noch nie eine Pille eingenommen haben, nicht zu empfehlen.

Die Kosten der Pille im Überblick

Für Minderjährige übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Auf gesetzlich versicherte Frauen unter 22 Jahren können eventuell Kosten bis zu zehn Euro zukommen, der Rest wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Auch über dieses Alter hinweg ist die Übernahme der Kosten nicht ausgeschlossen. In der Regel müssen Frauen aber selbst dafür aufkommen. Die monatlichen Kosten belaufen sich, abhängig von Präparat und Packungsgröße, auf ungefähr 7 bis 20 Euro. Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen können die Kosten für die Pille eventuell bei dem Sozialamt ihrer Stadt einreichen.

Frauen, die sich in einer Partnerschaft befinden, können außerdem mit ihrem Partner besprechen, ob er die Hälfte der Kosten, die für die Pille entstehen, übernimmt. Verhütung ist keine Frauensache und wenn ein Paar sich gemeinsam für die Verhütung mit der Pille entscheidet, sollten auch die Kosten dafür gerecht geteilt werden.

 

Quellen:

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24a.html
[2] https://www.berlin.de/projekte-mh/netzwerke/sexuelle-gesundheit/uebernahme-von-verhuetungsmitteln/
[3] https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Sozialleistungen-weitere-Hilfen/Kosten%C3%BCbernahme-f%C3%BCr-Verh%C3%BCtungsmittel
[4] https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/verhuetungsmittel-zuschuss-beantragen/
[5] https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/soziales/gleichstellung/gesundheit-sexualitaet/zuschuss-fuer-verhuetungsmittel.html


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